Kranführerprüfungen Kat. A und B
Kranführerprüfungen...
für Fahrzeugkrane der Kat. A und Turmdrehkrane der Kat. B.
Kranführer-Prüfung – Fahrzeugkrane Suva Kat. A / Turmdrehkrane Suva Kat. B
Die Prüfungen sind Suva und K-BMF anerkannt und entsprechen den Pflichten und Richtlinien VUV 1520, EKAS 6510 Kranführerausbildung, EKAS 6511, EKAS 6512, EN 280, Verordnung über die sichere Verwendung von Kranen Suva 1420, BAV 1796.
Prüfungsziel
Nach bestandener Prüfung erhalten die Teilnehmer den definitiven Kranführer-Ausweis Suva Kat. A bzw. B.
Prüfungsinhalt gemäss...
- Kranführerverordnung Suva 1420
- Kranführerausbildung EKAS 6510
- VUV 1520
- Ausbildungs-Prüfungsreglement der K-BMF
Prüfungsdauer
1 Tag
Prüfungsorte
- KUHN Campus, Heimberg
- Beim Kunden vor Ort
- Regionaler, geeigneter Prüfungsort
Zielgruppe
Alle, die im Besitz des provisorischen Kranführerausweises Suva Kat. A oder B sind.
Kranführer mit provisorischem Ausweis, die den Grundkurs für Kranführer in einem von der Suva anerkannten Ausbildungszentrum besucht haben
Spezielles
Finanzielle Unterstützung gemäss Parifondleistungen. Die aktuellen Leistungen sind unter www.consimo.ch ersichtlich.
Die Kranführer-Prüfungen der Suva Kat. A oder B werden in einem Zeitraum von 10 Monaten nach Erhalt des entsprechenden provisorischen Kranführerausweises durchgeführt.
Die Prüfungsresultate werden den Teilnehmern schriftlich mitgeteilt.
Voraussetzungen
Provisorischer Kranführerausweis Suva Kat. A oder B
Anzahl Teilnehmer
max. 8 Personen
Prüfungskosten
CHF 950.– (Zwischenverpflegung und Mittagessen inbegriffen)
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